Personenschaden
Als Geschädigter oder Drittgeschädigter haben Sie zudem Anspruch auf Ersatz des sog. Personenschadens.
Dieser umfasst vor allem die folgende Positionen:
- Mehrbedarf
- Heilbehandlungskosten
- Erwerbsschaden
- Schmerzensgeld
- Entgangener Unterhalt
- Bestattungskosten
- Haushaltsführungsschaden
Gerne beraten wir Sie umfassend.





