Bußgeld und Punkte
Wieviele Punkte Ihnen bei einem Verkehrsverstoß drohen, entnehmen Sie bitte den Tabellen auf der Homepage. Einen direkten Link finden Sie am Ende dieser Seite.
Berücksichtigt man insbesondere bei Bußgeldsachen, dass die Tilgung von Bußgeldeintragungen erst nach zwei Jahren erfolgt und die Tilgung aller Entscheidungen erst dann zulässig ist, wenn für alle betreffenden Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen, so können sich sehr schnell eine nicht unerhebliche Menge von Punkten im Verkehrszentralregister ansammeln.
Daher sollte in jedem Fall die behördlichen Bescheide prüfen zu lassen.
Bei nicht unerheblichen Voreintragungen ist ein Punkterabatt immer zu erwägen.
Beträgt Ihr Konto 1-8 Punkte, so können Sie einen Punkterabatt in Höhe von 4 Punkten durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar bei der Fahrschule (ohne Drogen- oder Alkoholfahrt) oder einem besonderen Aufbauseminar erhalten.
Beträgt Ihr Konto 9-13 Punkte können Sie einen Rabatt von 2 Punkten durch vorgenannte Maßnahmen erhalten.
Bei 14-17 Punkten werden Ihnen bei der Teilnahme an der verkehspsychologischen Beratung 2 Punkte gutgeschrieben.
Bei 18 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Punkte bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Punkte bei Mißachten einer roten Ampel





