Schilderwaldnovelle – Verkehrszeichen ungültig ?
Im Rahmen einer Neuregelung in der sogenannten Schilderwaldnovelle hat der Gesetzgeber vergessen, Verkehrszeichen aus der Zeit vor 1992 für weiter gültig zu erklären. Demnach dürften die alten Schilder seit der Neuregelung ihre Gültigkeit verloren haben.
Das Bundesverkehrsministerium hat reagiert und die Schilderwaldnovelle aufgrund eines Formfehlers für nichtig erklärt. Zutreffend? Dies ist die entscheidende Frage. Nicht wenige Experten sagen, dass das Zitiergebot in der Schilderwaldnovelle befolgt worden, die Schilderwaldnovelle somit gültig sei.
In jedem Fall sollte in geeigneten Fällen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden.
Die Wirksamkeit der Novelle hätte sicherlich verheerende Folgen:
Tausende von Verkehrsschildern müssten ausgetauscht werden.





